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   BFH, 07.03.2006 - I B 119/05   

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https://dejure.org/2006,16154
BFH, 07.03.2006 - I B 119/05 (https://dejure.org/2006,16154)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2006 - I B 119/05 (https://dejure.org/2006,16154)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2006 - I B 119/05 (https://dejure.org/2006,16154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AIG § 2; ; AIG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Rechtsfehler von erheblichem Gewicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - I B 119/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH erfordert § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO neben den Fällen der Divergenz auch dann eine Entscheidung des BFH, wenn dem Finanzgericht (FG) bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen sind, dass sie, würden sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896).
  • BFH, 01.10.2009 - II B 52/09

    Bewertung von Kapitalforderungen - Bewertung der Gegenleistung bei

    Denn danach ist die Revision nicht etwa schon bei jedweder Verletzung des formellen oder materiellen Rechts zuzulassen, sondern bezogen auf den Vorwurf einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Gesetzesanwendung durch das FG nur bei solchen Fehlern, die von erheblichem Gewicht und damit geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2005 II B 9/04, BFH/NV 2006, 24; vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116; vom 7. März 2006 I B 119/05, BFH/NV 2006, 1252).
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